1 5 | Das Sühnekreuz bei der Kirche zu Boberhöh | ||||
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Neben dem Kriegerdenkmal steht auf dem Kirchhof in Boberhöh ein Stein in Kreuzform. Weiß angestrichen und etwas schräg stehend gehört er zu den ältesten Denkmälern unseres ehemaligen Heimatkreises. Sein Alter, das seine durch Verwitterung abgerundeten Kanten beweisen, wird auf siebenhundert Jahre geschätzt. Er weist keine Zahl, kein Zeichen, überhaupt keine Spur einer Bezeichnung oder Beschriftung auf. Sühnekreuze wurden in mittelalterlicher Zeit gesetzt und zwar dann, wenn an Stelle der Blutrache die Sühne trat, die ein Totschläger zum Heil der Seele des Erschlagenen und zur Versöhnung mit dessen Familie leisten mußte. Sühneauflagen wurden meistens in einem sogenannten Sühnevertrag festgehalten. Dieser sah unter anderem vor, daß der Täter ein steinernes Kreuz zu setzen hatte. Es mußte auch nicht unbedingt an dem Ort aufgestellt werden, wo der Mord geschehen war. Manchmal wurde es auch dort aufgestellt, wo viel Verkehr war, damit es warnend wirken konnte. In manchen Fällen wurde auch ein Holzkreuz verlangt, aber diese sind inzwischen natürlich vergangen. Die ältesten Sühnekreuze stammen vom Ende des 13. Jahrhunderts. Im 16. Jahrhundert erlischt diese Sitte. Nur noch für ganz wenige Kreuze der Mark Brandenburg sind noch Sühneverträge in den Archiven zu finden. Für den Kreuzstein in Boberhöh wurde kein schriftlicher Sühnevertrag gefunden. Daher läßt sich sein Alter nur schätzen. Dieser Boberhöher Kreuzstein wird wohl seinen Ursprung nie preisgeben. Er wird sein Geheimnis durch die Jahrhunderte weitertragen. |
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geändert 22.02.2009 |
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